Die Restauration
zuletzt aktualisiert: 15.10.2013
Im Lauf des Jahres 1850 wurde in allen deutschen Staaten ein Großteil der Freiheitsrechte, die man in der Revolution errungen hatte, wieder aufgehoben: So wurden im Großherzogtum Hessen am 2. Oktober 1850 politische Vereine verboten; am 4. Oktober 1850 wurden Presse- und Versammlungsfreiheit durch Gesetz eingeschränkt. Für „Preßvergehen", für Angriffe auf die Staatsbehörden durch Schmähungen und Spott in Druckerzeugnissen, drohten empfindliche Strafen. Den Geschworenengerichten, die einen Großteil der Angeklagten freigesprochen hatten, wurde die Zuständigkeit für politische Vergehen durch Verordnung vom 22. März 1852 entzogen. Auch die Rechte der Landtage wurden überall beschnitten, und das in den landständischen Verfassungen gewährte, meist an Besitz gebundene Wahlrecht schränkte die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger stark ein.
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